Über Vitage
Partnerinhalte
Wie wir bezahlte Beiträge kennzeichnen und welche Regeln für sie gelten.
Partnerinhalt
Dieses Zeichen steht über jedem bezahlten Beitrag, auf der Startseite, in Ressorts, im Sonntagsbrief und in sozialen Medien. Darunter nennen wir den Partner.
Was für alle Partnerinhalte gilt
- Jede Aussage über eine Wirkung erhält einen Grad nach der Vitage-Skala, genau wie in redaktionellen Beiträgen.
- Partner können Fakten wie Daten, Namen und Zahlen prüfen. Den Text, die Bilder und die Grade verantwortet die Redaktion.
- Ein Partner kann einen Beitrag zurückziehen, bevor er erscheint. Er kann ihn nicht umschreiben lassen.
- Partnerschaften haben keinen Einfluss auf unabhängige Beiträge und auf die Vitage-Auswahl.
Arzneimittel
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist Publikumswerbung in der Schweiz verboten. Partnerinhalte mit Pharmaunternehmen beschränken sich deshalb auf allgemeine Information über Gesundheit und Krankheiten, ohne direkten oder indirekten Bezug zu einem bestimmten Arzneimittel. Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten die Regeln des Heilmittelrechts.
Lebensmittel und Nahrungsergänzung
Lebensmitteln schreiben wir keine heilenden oder vorbeugenden Wirkungen gegen Krankheiten zu. Gesundheitsbezogene Angaben verwenden wir nur, wenn sie in der Schweiz zugelassen sind.
Kosmetik
Kosmetika pflegen und schützen. Medizinische Wirkungen schreiben wir ihnen nicht zu.
Ärztinnen, Ärzte und Kliniken
Porträts von Praxen und Kliniken sind sachlich und überprüfbar. Wir verzichten auf Superlative, Vorher-Nachher-Versprechen und Garantien.
Stand: Oktober 2026